Landesverband der Gehörlosen

Rheinland-Pfalz e.V.

Ämter und Behörden

Gehörlose haben das Recht auf Kommunikation mit Ämtern und Behörden auch z.B bei:

  •  Stadt- und Gemeindeverwaltungen (z. B. Einwohnermeldeamt, Gesundheitsamt,
  •  Ordnungsamt)
  •  Landesbehörden (z. B. Finanzamt, Gewerbeaufsichtsamt)
  •  Standesamt

Kostenträger     :  Jeweiliges Amt oder Behörde; http://www.gesetze-im-internet.de/khv/BJNR265000002.html

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